Klarstellung zum Reglement „Überprüfung am Motor“

quadchallenge_logo2016_kleinDiverse Gespräche haben gezeigt, dass Unsicherheiten zu dem Punkt des Reglements „7. Einsprüche“ und „7.a Strafen“ herrschen; insbesondere zu der Frage der Überprüfung der Motoren. Daher hier noch einmal eine Erläuterung.
Im Shorttrack-Reglement steht unter Punkt 7 Einsprüche http://www.shorttrack-online.de/?page_id=885
im Absatz „Einsprüche gegen die Technik“:

Bei Einsprüchen gegen die Technik eines Motorrades oder eines Motors, die zur Überprüfung  des  Einspruchs Demontagearbeiten an dem Motorrad oder Motor erforderlich machen, kann vom Schiedsgericht ein zusätzlicher Geldbetrag für die zu erwartenden Demontagekosten festgesetzt werden. Es sollten die Festlegungen des DMSB zur Kostenpauschale angewendet werden. Der vom Schiedsgericht festgesetzte Demontagekostenvorschuss ist innerhalb von 30 min. nach der Bekanntgabe/Mitteilung der Kosten von dem Fahrer, der den Einspruch eingelegt hat, zu zahlen! Wird der Demontagekostenvorschuss nicht innerhalb der vorgegebenen Frist gezahlt, wird der Einspruch zurückgewiesen. Wenn einem Einspruch stattgegeben wird, wird die Einspruchsgebühr zurückgezahlt. Weiterführend greifen die Bestimmungen der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

Das bedeutet:
Legt ein Fahrer gegen einen anderen Fahrer Protest ein, weil er die Regelkonformität seines Motors anzweifelt, so hat er mit dem Protest  100,- Euro Protestgebühr beim Schiedsgericht zu hinterlegen.
Das Schiedsgericht legt zusätzlich eine Gebühr für die Demontagekosten des Motors fest, die der Protestführende ebenfalls im Voraus zahlen muss.
Gewinnt der Protestführende den Protest (Motor ist nicht regelkonform), so erhält er die 100 Euro Protestgebühr zurück und auch die hinterlegten Demontagekosten. Der Verlierer des Protests (Fahrer mit dem n i c h t regelkonformen Motor) hat die Demontagekosten selbst zu tragen.
Verliert der Protestführende den Protest (der Motor ist regelkonform), dann verfallen die 100 Euro Protestgebühr und der Protestgewinner (Fahrer mit regelkonformem Motor) erhält die Demontagegebühr zur Deckung der ihm entstandenen Kosten.

 

Auch der Serienorganisator kann nach Absprache des Schiedsgerichtes Hubraumkontrollen anordnen. Stellt sich bei einer Kontrolle heraus, dass der betr. Motor regelkonform ist, so zahlt der Serienorganisator dem betroffenen Fahrer den Demontagekostenersatz.

 

Das Schiedsgericht besteht aus:
1. dem Rennleiter
2. dem technischen Kommissar
3. dem Serienorganisator

 

Alle weiteren Erläuterungen zu Hubraummessungen und zur Ermittlung der Demontagekosten sind im Deutschen Motorradsportgesetz des DMSB hier nachzulesen: Auszug_ DMSG Deutsches Motorradsportgesetz-2016

Fahrer, die weitere Fragen zum Thema haben, wenden sich bitte an den Fahrersprecher #47 Stefan Wagner.