Reglement

  Ausschreibung zur Deutschen DMV Quad und Speedkart Meisterschaft 2024

Stand: 24.11.2023  – Änderungen vorbehalten
– vorbehaltlich der Genehmigung durch den Deutschen Motorsport Verband – 

Änderungen gegenüber 2023 fett und in rot gedruckt

Der Deutsche Motorsport Verband e.V. schreibt für 2024 als Clubsportveranstaltungen die Shorttrack-Serie Deutsche DMV Quad und Speedkart Meisterschaft aus, die auf Sandbahnen, Grasbahnen und Speedwaybahnen ausgetragen wird.

  1. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber/innen einer gültigen DMSB-Lizenz. Den DMSB-Veranstaltungsausweis für ausländische Teilnehmer können ausländische Fahrer/Innen erwerben, wenn sie keine Lizenz einer ausländischen Förderation besitzen. Ausländische Fahrer/Innen müssen den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung erbringen.

  1. Einschreibung

Eine Einschreibung für die Meisterschaft ist nicht nötig. Jeder Fahrer, der Mitglied im Deutschen Motorsport Verband -DMV- (Jugendliche Mitglied in der Motor Sport Jugend -MSJ-) ist, eine gültige Nennung für einen oder mehrere Meisterschaftsläufe abgibt und bei mindestens einem Lauf gestartet ist, wird mit seinen Ergebnissen für die Meisterschaft gemäß diesem Reglement gewertet (vgl. 10. Jahreswertung).

  1. Nennung und Nenngeld

Nennungen sind stets bis zum Nennschluss an den örtlichen Veranstalter einzureichen; eine elektronische Kopie der Nennung ist zeitgleich an den Serienorganisator per Mail PS-Team@t-online.de zu senden.

Auf jedem eingereichten Nennformular muss die Mitgliedsnummer des Fahrers beim Deutschen Motorsport Verband (DMV) bzw. Jugendliche in der Motorsportjugend im DMV (msj) eingetragen sein. Ohne Mitgliedschaft erfolgt keine Meisterschaftswertung für den betreffenden Fahrer.

Das Nenngeld kann bis zum Nennschluss oder vor Ort entrichtet werden und beträgt:
a) 50 Euro bei fristgerechter Abgabe der Nennung bis Nennschluss (14 Tage vor der Veranstaltung)

  1. b) 40 Euro für DMV- und MSJ-Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft durch Vorlegen ihres Mitgliedsausweises belegen können.
  2. c) Bei nicht fristgerechter Abgabe der Nennung k a n n der örtliche Veranstalter eine Nachnenngebühr von +10 Euro erheben.

Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer vorbehaltlos die Ausschreibung und den Haftungsverzicht für alle im Rahmen der Deutschen DMV Quad und Speedkart Meisterschaft ausgetragenen Veranstaltungen an.

Doppelstarter zahlen für die Nennung in der zweiten Klasse ein ermäßigtes Nenngeld von 15 Euro (unabhängig vom Zeitpunkt der Nennabgabe).

Doppelstarter in den Speedkart-Klassen 7 und 8 zahlen nur das einfache Nenngeld.

Die an dieser Serie beteiligten Veranstalter sind verpflichtet, jede ordnungsgemäß abgegebene Nennung eines eingeschriebenen Fahrers zu akzeptieren und den Fahrer starten zu lassen.

  1. Sicherheit

Die Teilnehmer müssen bei den Rennen Motorrad-Schutzbekleidung gemäß dem Motorradsportgesetz des Deutschen Motorsport Bundes (DMSB) tragen, was vom Technischen Kommissar überprüft wird.

  1. Klasseneinteilung und technische Bestimmungen

Klasse 1: Quads bis 350 ccm Viertakt Automatik (ab 14 Jahre) /Jahrgang 2010)

Klasse 2 Rookies: Quads und ATV bis 500 ccm
Nur für Fahrer, die vor 2023 über keine Shorttrack-Rennerfahrung verfügen. Ab 16 Jahre
Die endgültige Entscheidung über eine Startberechtigung eines Fahrers/Fahrerin in der Klasse 2 trifft der Serienorganisator.

Klasse 3: Quads bis 500 ccm Viertakt bis Zweizylinder und bis 450 ccm Zweitakt bis zwei Zylinder; ab 16 Jahre/Jahrgang 2008, sowie Fahrer ab 14 Jahre (Jahrgang 2010), die über mindestens 2 Jahre Shorttrack-Erfahrung verfügen. Klasse 4: Sportgeräte bis 600 ccm Zweitakt / bis 1000 ccm Viertakt, Ein- oder Zweizylinder; ab 16 Jahre/Jahrgang 2008

Bei weniger als drei Nennungen in der Klasse 2 oder in der Klasse 3 starten die Fahrer beider Klassen gemeinsam, werden aber getrennt gewertet.

Klasse 5 Schülerklasse: ATV/Quads bis 100 ccm Zweitakt/125 ccm Viertakt
(ab 6 Jahre/Jahrgang 2018 (Stichtagsregelung!) bis 12 Jahre/Jahrgang 2012)

Klasse 6a: Rookie-Jugendklasse ATV/Quads bis 125 ccm Zweitakt/250 ccm Viertakt
(ab 10 Jahre/Jahrgang 2014 bis 16 Jahre/Jahrgang 2008)
Fahrer, die vor 2024 nicht in der Jugendklasse oder nicht in der Schülerklasse gestartet sind, müssen in der Rookie-Jugendklasse starten.

Klasse 6: Jugendklasse: ATV/Quads bis 125 ccm Zweitakt/250 ccm Viertakt
(ab 10 Jahre/Jahrgang 2014 bis 16 Jahre/Jahrgang 2008)
Bei geringer Teilnehmerzahl (unter 3 oder unter 2) starten die Fahrer der Klasse 6 zusammen mit einer anderen Klasse, werden aber separat gewertet.

Klasse 7 Speedkarts bis 650 ccm: Speedkarts gemäß den Wettbewerbsbestimmungen des Deutschen Motorsport Bundes/DMSB – DMSB Bahnsport Reglement 2023, Zusätzliche Bestimmungen Sonderklassen (Shorttrack/ Flattrack/Enduro/Speedkart/Quads):
Zulässig sind Motoren bis 650 ccm. Schmutzfänger müssen aus Hartgummi mit Gewebe (keine Fußmatte) oder Hartplastik bestehen und müssen so breit wie die Hinterräder sein und bodennah angebracht werden.
Der Start von Speedkarts der Klasse 8 ist in dieser Klasse nicht erlaubt.

Teilnehmer der Klasse 7 können bei der gleichen Veranstaltung auch in Klasse 8 starten (auch als Doppelstarter).

Klasse 8 Speedkarts bis 1000 ccm: Speedkarts gemäß den Wettbewerbsbestimmungen des Deutschen Motorsport Bundes/DMSB – DMSB Bahnsport Reglement 2023, Zusätzliche Bestimmungen Sonderklassen (Shorttrack/ Flattrack/Enduro/Speedkart/Quads): Zulässig sind Motoren bis 1000 ccm. Schmutzfänger müssen aus Hartgummi mit Gewebe (keine Fussmatte) oder Hartplastik bestehen und müssen so breit wie die Hinterräder sein und bodennah angebracht werden. Vorderräder nur nur 5 Zoll Ice Racer.

Liegen für eine Veranstaltung dem durchführenden Verein vor Beginn nicht mindestens drei gültige Nennungen für die Klasse vor, ist der Veranstalter/Serienorganisator berechtigt, die Klasse abzusagen.

Regelungen für die Speedkartklasse:

Es sind auf Speedway- und Sandbahnen vorn 5 Zoll-Eisracer, hinten 5-Zoll oder 6-Zoll Kart-Regenreifen (keine Doppelräder) erlaubt.
Auf Grasbahnen: vorn 5 Zoll Eisracer, auf der Hinterachse 5 Zoll Eisracer (auch Doppelräder) oder 6-Zoll Kart-Regenreifen.
Ballonreifen und Quadreifen sind nicht zulässig.

Eine Gesamtbreite von 1400 mm (hinten) und 1270 mm (vorn) darf nicht überschritten werden.

Der Rahmen muss grundsätzlich von einem anerkannten Chassis-Hersteller gebaut worden sein. Eigenbauten sind nicht zugelassen. Bei Mehrzylindermotoren darf der Rahmen unterhalb des Motors verlängert und verbreitert werden. Es ist aus Gründen der Stabilität darauf zu Achten, dass die Verlängerung aus Vollmaterial oder dickwandigen Rohr besteht. Auch muss die Verlängerung einige Zentimeter in das Rahmenrohr eingesteckt werden. Die Ausführung der Verlängerung muss an Stabilität der Motorleistung angepasst sein. An dem Rahmen müssen ein Frontspoiler, ein rechtes und ein linkes Seitenteil aus Kunststoff fest montiert sein. Hinten muss der Rahmen mit einer Stoßstange oder einem Unterfahrschutz aus Metall versehen sein.
Hinterräder dürfen nicht über die Stoßstange herausragen.
Mindestgewicht: 125 kg (vollgetankt).

Jedes Kart muss mindestens 2 deutlich sichtbare Startnummern haben. Startnummer: nach Möglichkeit schwarze Zahl auf weißem Grund.

Regelungen für die Quadklassen:

Eine Gesamtbreite von 1400 mm darf nicht überschritten werden.

Über die endgültige Einstufung eines Teilnehmers/Fahrzeuges in eine Klasse entscheidet stets der technische Kommissar bei der Veranstaltung!

Quads ohne Verbrennungsmotor (Elektromotor) werden, je nach Qualifikation des Fahrers, vor dem ersten Rennen von der Jury in die Klasse 2, 3 oder 4 eingestuft. Die Jury behält sich vor, die Einstufung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern.

Doppelnennungen sind pro Teilnehmer und Veranstaltung nur in 2 Klassen möglich.

Jugendliche bis Vollendung des 16. Lebensjahrs (Jahrgang 2008, Stichtagsregelung!) dürfen keine Doppelstarts machen, ausgenommen sind Jugendliche, die über 2 Jahre Shorttrack-Erfahrung verfügen. Sie dürfen ab Vollendung des 14. Lebensjahres (Jahrgang 2010, Stichtagsregelung!) Doppelstarts machen.

Fahrer, die in der Klasse 4 starten, können bei der gleichen Veranstaltung zusätzlich nur in der Klasse 3 starten, und umgekehrt.

Es gelten in Klasse 2 minimale Gewichte (Fahrzeug ohne Fahrer, betankt) für das Fahrzeug: 185 kg.

Die Aufladung von Motoren ist verboten. Befinden sich Einrichtungen zur Aufladung am Fahrzeug, so sind diese vor der Vorführung bei der Technischen Abnahme zu demontieren.

Die Quads in Klasse 5 dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h (ohne jegliche Toleranz)nicht überschreiten!

Die Quads in Klasse 6a dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nicht überschreiten!

Es werden dauerhaft und vollständig Geschwindigkeits-Überprüfungen durchgeführt.

Bei erstmaliger Überschreitung der Maximal-Geschwindigkeit in einem Rennlauf von bis zu 2 km/h bekommt der betreffende Fahrer einen Punktabzug von 2 Punkten (Beispiel: 5 Punkte ./. 2 Punkte = 3 Punkte; 1 Punkt ./. 2 Punkte = 0 Punkte). Bei erstmaliger Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit von mehr als 2 km/h und bei jeder weiteren Geschwindigkeits-Überschreitung (ohne, dass Toleranzen gewährt werden) an diesem Renntag wird der Fahrer für diesen Rennlauf disqualifiziert.

Auf Quads müssen vier Startnummernfelder angebracht werden, dabei möglichst eines als „Fähnchen“ am Heck. Die Startnummern müssen eindeutig lesbar angebracht sein. Die Startnummer muss für die Zeitnahme sicht- und lesbar sein (vgl. DMSB Wettbewerbsbestimmungen Shorttrack).

Im Rahmen der Techn. Abnahme kann jedes Quad einer Geräuschkontrolle unterzogen werden. Der maximal zulässige Geräuschpegel beträgt für alle Klassen 96 dB(A) und  für 4-Takt-Motoren 94 dB(A)unter Anwendung der für Moto-Cross gültigen Messmethode mit festen Drehzahlen (vgl. DMSB-Shorttrack-Reglement, Pkt. 10 Geräuschkontrolle).

Regelungen für alle Klassen:

Das Seil, das bei einer Trennung des Fahrers vom Fahrzeug (z.B. Sturz) den Zündkreislauf unterbricht, muss aus nicht flexiblem Material sein (kein Spiralkabel bzw. dehnbares Kabel) und darf nicht länger als 1 Meter sein.

Der technische Kommissar ist berechtigt, nach Abschluss einer Veranstaltung Hubraumkontrollen durchzuführen. Die Wahl des oder der zu kontrollierenden Fahrzeuge trifft die Veranstaltungs-Jury (Rennleiter/ Schiedsrichter/ Serienorganisator). Die Wahl kann im Losverfahren erfolgen.

Zu der Kontrolle ist der Motor vom Fahrer oder einer von ihm benannten Person zu öffnen. Benennt der Fahrer niemanden, dann demontiert der Technische Kommissar den Motor.

Wird eine Hubraumüberschreitung festgestellt, so wird der Fahrer für das betreffende Rennen aus der Wertung genommen (disqualifiziert). Er erhält für das Rennen keine Ehrenpreise und keine Meisterschaftspunkte.

Entzieht ein Fahrer – aus welchen Gründen auch immer – sein Fahrzeug der verlangten Hubraumkontrolle durch den techn. Kommissar, so wird dies als Reglementsverstoß mit den o.g. Konsequenzen gewertet.

 6.Schiedsgericht und Strafen 

Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches aus drei Personen besteht, die namentlich bekannt zu geben sind. Das Schiedsgericht kann aus Rennleiter, Technischem Kommissar und Schiedsrichter der jeweiligen Veranstaltung bestehen. Bei Schiedssprüchen gegen eine erstinstanzliche Entscheidung eines Mitgliedes des Schiedsgerichtes ist dieses bei der Abstimmung des Schiedsgerichtes nicht stimmberechtigt Bei Teamwettbewerben darf der Schiedsrichter nicht den teilnehmenden Clubs angehören. Das Schiedsgericht ist den Teilnehmern in der Veranstaltungsausschreibung namentlich bekannt zu geben. Das Schiedsgericht ist zuständig für die Behandlung von ordnungsgemäß eingelegten Einsprüchen der Teilnehmer. Die Auslegung der Bestimmungen des Bahnsport-Clubsport Reglement ist dem Schiedsgericht vorbehalten. Bezüglich den durchgeführten Rennen und den vorgenommenen Wertungen einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement entscheidet zunächst der Schiedsrichter! Alle weiteren Streitigkeiten (ausgenommen technische Belange) im Zusammenhang mit der Veranstaltung entscheidet zunächst der Rennleiter.

Das Schiedsgericht entscheidet bei Unstimmigkeiten und Streitfragen unabhängig, neutral und nach ausreichender Bewertung der Sachlage. Wertungsstrafen sind Teil der Regelungsbefugnis des Rennleiters und des Schiedsgerichtes. Grundlage sind die Bestimmungen des DMSB für Bahnsport, sie gelten für alle Bahnsport-Clubsport-Veranstaltungen.
Beachte: Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar.

  1. Einsprüche

 Einsprüche während einer Veranstaltung sind von dem betroffenen Fahrer, bei Minderjährigen, von dessen gesetzlichem  Vertreter,  in  schriftlicher  Form  bis  30  Minuten  nach  dem  offiziellen  Ergebnisaushang  beim Rennleiter oder beim Schiedsgericht zulässig.

Beachte:

Der Einspruch muss klar, eindeutig, lesbar und verständlich formuliert sein:

–  mit der Angabe von Veranstaltungsname/ -titel und -datum,

–  mit der betreffenden Klasse,

–  mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers der den Einspruch einlegt,

–  mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers gegen den sich der Einspruch richtet,

–  mit einer kurzen und präzisen Formulierung des Einspruchs (gegen Was oder Wen?),

–  mit einer kurzen und genauen Beschreibung des Sachverhaltes bzw. des Vorwurfes,

–  und mit den Unterschriften des Fahrers und seines gesetzlichen Vertreters.

Sammeleinsprüche mehrerer Fahrer gemeinsam, oder gegen mehrere Fahrer gleichzeitig, oder gegen einen Fahrer und den Veranstalter gleichzeitig, sind nicht zulässig. Die Gebühr für den Einspruch beträgt 100,00 EUR und ist dem Einspruch beizufügen. Einsprüche ohne beigefügte Gebühr werden vom Schiedsgericht als unzulässig zurückgewiesen.

Bei Einsprüchen gegen die Technik eines Motorrades oder eines Motors, die zur Überprüfung  des  Einspruchs Demontagearbeiten an dem Motorrad oder Motor erforderlich machen, kann vom Schiedsgericht ein zusätzlicher Geldbetrag für die zu erwartenden Demontagekosten festgesetzt werden. Es sollten die Festlegungen des DMSB zur Kostenpauschale angewendet werden. Der vom Schiedsgericht festgesetzte Demontagekostenvorschuss ist innerhalb von 30 min. nach der Bekanntgabe/Mitteilung der Kosten von dem Fahrer, der den Einspruch eingelegt hat, zu zahlen! Wird der Demontagekostenvorschuss nicht innerhalb der vorgegebenen Frist gezahlt, wird der Einspruch zurückgewiesen. Wenn einem Einspruch stattgegeben wird, wird die Einspruchsgebühr zurückgezahlt. Weiterführend greifen die Bestimmungen der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

7a. Strafen

Der Fahrer, gegen den Einspruch eingelegt wurde und der dem Einspruch unterlegen ist, wird aus der Ergebnisliste des Rennens, bei dem der Einspruch eingelegt wurde, gestrichen. Weiterhin wird der Fahrer für die nächsten drei zeitlich folgenden Rennen gesperrt.

  1. Durchführung der Wettbewerbe

Fahrer, die im Training nicht mindestens 2 Runden absolvieren, werden aus Sicherheitsgründen nicht zum Wettbewerb zugelassen.

Der Veranstalter ermöglicht jedem Fahrer ein Freies Training über mindestens 3 Minuten.

Die Rennen bestehen pro Teilnehmer aus 3 Läufen und 1 A-Finallauf sowie ggf. einem B-Finale oder aus 4 gleichwertigen Punktläufen.

Renndistanzen:

4 Runden – auf langen Bahnen kann die Rundenzahl in den Schüler- und Jugendklassen auf 3 verkürzt werden.

Die Startplatz-Wahl im Pflichttraining wird nach dem aktuellen Stand in der Meisterschaft festgelegt (beim ersten Saisonrennen nach dem Meisterschaftsergebnis des Vorjahres).
Die Startplatz-Wahl im 1. Rennlauf richtet sich nach der Platzierung im Pflichttraining – bei gleichen Platzierungen (durch mehrere Gruppen) entscheidet die bessere Platzierung in der Rennserie. In den folgenden Rennläufen richtet sich die Startplatzwahl nach der Platzierung im vorangegangenen Rennlauf. Bei gleicher Platzierung im vorangegangenen Lauf zählt die bessere aktuelle Platzierung in der Meisterschaft.

Die maximale Starterzahl pro Lauf wird stets vom betr. Rennleiter festgelegt (unter Berücksichtigung der max. Zahl gemäß Streckenabnahmeprotokoll)

Eine Veranstaltung wird dann für die Meisterschaft gewertet, wenn mindestens 50 Prozent der Läufe durchgeführt wurden.

Der vorgegebene Zeitplan des Veranstalters ist von den Teilnehmern selbstständig zu beachten.

  1. Tageswertung

Bei den einzelnen Veranstaltungen werden pro Klasse je Lauf Punkte wie folgt vergeben:

Platzierung12.3.4.5.6.7.8.
Punkte65432100

 Aus den so errungenen Punkten wird eine Tageswertung erstellt. Bei Punktgleichheit entscheidet (bei Durchführung in einer Gruppe)  a) die Majorität der Plätze, b) der direkte Vergleich, c) das Ergebnis im letzten Lauf. Bei Durchführung eines Endlaufes (bei zwei oder mehr Gruppen) entscheidet bei Punktgleichheit stets das Ergebnis des Endlaufes.

Die in der Tageswertung auf den Plätzen 1-3 platzierten Fahrer/innen werden mit Pokalen geehrt, weitere Ehren- und Sachpreise können ausgegeben werden.

  1. Jahreswertung/Meisterschaft/Preise

Pro Veranstaltung werden an die Platzierten je Klasse folgende Punkte vergeben:

Platzierung1.2.3.4.5.6.7.8.  
Punkte108654321  

Der Fahrer, der nach dieser Wertung die meisten Punkte erzielt hat, ist der Klassensieger in der

Deutschen DMV Quad und Speedkart Meisterschaft

und wird zusammen mit weiteren Platzierten anlässlich einer noch festzulegenden Siegerehrung geehrt.

Bei Punktegleichheit zählt a) die Majorität der besseren Plätze, b) das bessere Ergebnis bei der letzten Veranstaltung der Serie.

  1. Werbung

Jeder Fahrer muss während des ganzen Rennens die vom Serienorganisator bzw. vom jeweiligen Veranstalter gestellten Startnummernwesten tragen und muss mindestens je zwei Aufkleber des oder der Seriensponsoren (wenn vorhanden), des DMV und der Deutschen DMV Quad und Speedkart Meisterschaft am Fahrzeug (Quad) sowie einen Aufkleber am Transportfahrzeug gut sichtbar anbringen.

  1. Schlussbestimmungen

Alle in dieser Ausschreibung nicht oder nicht anders geregelten Punkte für Quads werden gemäß dem DMSB Reglement für Shorttrack 2024, Quads geregelt (www.clubsport-motorsport.de). Der Serienveranstalter behält sich vor, ggf. ergänzende Bestimmungen zu erlassen.

Dieses Reglement behält bis 31.12.2024 unverändert Gültigkeit, es sei denn der Serienveranstalter sieht sich aus Gründen der Sicherheit veranlasst, vorher Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.

  1. Veranstaltungen

Die Termine der Deutschen DMV Quad und Speedkart Meisterschaft 2024 werden auf der Internetseite bekannt gegeben: www.shorttrack-online.de

Frankfurt/M, im November 2023

Ansprechpartner:

DMV-Sportabteilung, Sandro Melchiori, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt
Tel. 069-695002-17, Fax: 069-69500221, e-mail: melchiori@dmv-motorsport.de, www.shorttrack-online.de