Ausschreibung zur DMV Quad Challenge 2016

Der Deutsche Motorsport Verband e.V. schreibt für 2016 als Clubsportveranstaltungen die Shorttrack-Serie DMV Quad Challenge – powered by MEFO Sport – aus, die auf Sandbahnen, Grasbahnen und Speedwaybahnen ausgetragen wird.

1. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber/innen einer gültigen DMSB-Lizenz. Den DMSB-Veranstaltungsausweis für ausländische Teilnehmer können ausländische Fahrer/Innen erwerben, wenn sie keine Lizenz einer ausländischen Förderation besitzen. Ausländische Fahrer/Innen müssen den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung erbringen.


2. Einschreibung

Um für die DMV-Quad-Challenge gewertet zu werden, um an der Jahressiegerehrung teilnehmen zu können und um die beantragte Dauerstartnummer erhalten zu können, müssen sich die Fahrer einschreiben.

Die Einschreibung ist kostenfrei. Sie kann entweder per Internet (http://www.motorsport-signup.eu/quad/) online oder schriftlich erfolgen. Der Fahrer wird erst ab dem ersten Rennen gewertet, das seiner Einschreibung (Eingangsdatum im Internet oder postalisches Eingangsdatum beim Serienorganisator) folgt.

Eingeschriebene Fahrer müssen Mitglied im Deutschen Motorsport Verband (DMV) bzw. Jugendliche in der Motorsportjugend im DMV (msj) sein. Die Mitgliedschaft ist bei der Einschreibung durch die Angabe der Mitgliedsnummer nachzuweisen. Ohne Mitgliedschaft wird die Einschreibung nicht anerkannt und es erfolgt keine Meisterschaftswertung für den betreffenden Fahrer.

Für Gastfahrer sind Einschreibung und die Mitgliedschaft in DMV/msj nicht notwendig.


3. Nennung und Nenngeld

Das Nenngeld kann bis zum Nennschluss (14 Tage vor der Veranstaltung) oder vor Ort entrichtet werden und beträgt:
a) 35 Euro bei fristgerechter Abgabe der Nennung bis Nennschluss

b) 45 Euro bei Nennungsabgabe nach Nennschluss.

Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer vorbehaltlos die Ausschreibung und den Haftungsverzicht für alle im Rahmen der DMV Quad Challenge ausgetragenen Veranstaltungen an.

Doppelstarter zahlen für die Nennung in der zweiten Klasse ein ermäßigtes Nenngeld von 15 Euro (unabhängig vom Zeitpunkt der Nennabgabe).

Die an dieser Serie beteiligten Veranstalter sind verpflichtet, jede ordnungsgemäß abgegebene Nennung eines eingeschriebenen Fahrers zu akzeptieren und den Fahrer starten zu lassen.


4. Sicherheit

Die Teilnehmer müssen bei den Rennen Motorrad-Schutzbekleidung gemäß dem Motorradsportgesetz des Deutschen Motorsport Bundes (DMSB) tragen, was vom Technischen Kommissar überprüft wird.


5. Klasseneinteilung und technische Bestimmungen

Klasse 1: Quads bis 300 ccm Viertakt Automatik –zulassungsfähig- (ab 14 Jahre) /Jahrgang 2002),Startnummern von 21 – 40

Klasse 2 Rookies: Quads bis 350 ccm Zweitakt / 750 ccm Viertakt Einzylinder –zulassungsfähig-
Fahrer mit maximal 2 Jahren Shorttrack-Rennerfahrung oberhalb der Schüler- und Jugendklassen und Fahrer, die bis 2015 in Schüler- oder Jugendklasse starteten (ab 14 Jahre/Jahrgang 2002),
Fahrer der Jahrgänge 2001 und 2002 nur Quads bis 250 ccm Zweitakt/450 ccm Viertakt (Zulassungsfähigkeit nicht erforderlich) und nur mit mindestens 1 Jahr Shorttrack-Rennerfahrung, Startnummern 56 – 70

Klasse 3: Quads bis 450 ccm Ein- oder Zweizylinder; ab 16 Jahre/Jahrgang 1999(Zulassungsfähigkeit nicht erforderlich), Startnummern 41 – 55

Klasse 4 MEFO Sport Klasse: Sportgeräte bis 600 ccm Zweitakt / bis 1000 ccm Viertakt, Ein- oder Zweizylinder; ab 16 Jahre/Jahrgang 1999, Startnummern von 1 – 30 (gelbe Westen)

Klasse 5 Schülerklasse: ATV/Quads bis 100 ccm Zweitakt/125 ccm Viertakt
(ab 6 Jahre/Jahrgang 2010 bis 12 Jahre/Jahrgang 2004) – Startnummern von 71 – 85

Klasse 6a: Rookie-Jugendklasse ATV/Quads bis 125 ccm Zweitakt/250 ccm Viertakt
(ab 10 Jahre/Jahrgang 2006 bis 16 Jahre/Jahrgang 2000), Startnummern von 86 – 99
Fahrer, die vor 2016 nicht in der Jugendklasse gestartet sind, müssen in der Rookie-Jugendklasse starten

Klasse 6b: Jugendklasse: ATV/Quads bis 125 ccm Zweitakt/250 ccm Viertakt
nur Fahrer, die mindestens 1 Jahr Shorttrack-Rennerfahrung in der Jugendklasse haben (ab 10 Jahre/Jahrgang 2006 bis 16 Jahre/Jahrgang 2000), Startnummern von 86 – 99

Die Jugendklassen 6a und 6b starten gemeinsam, werden aber getrennt gewertet.

Über die endgültige Einstufung in die Klasse 6a/6b entscheidet der Serienorganisator!

Für die Klassen 1 und 2 gilt zusätzlich:
– Original-Rahmen. Die Fahrgestell-Nr. lt. Zulassungspapiere muss am Rahmen ablesbar sein.

– Zulassungspapiere (Zulass-Bescheinigung Teil I od. II – COC-Papiere reichen nicht aus) müssen bei der Technischen Abnahme vorgelegt werden (Kopie ist ausreichend).

– Original-Motorgehäuse zu dem entsprechenden Fahrgestell. Beispiel: Kein KTM-Motor im Suzuki-Fahrgestell oder kein 4-Ventil-Motor in einer „Kymco“ oder „Triton“.

Über die endgültige Einstufung eines Teilnehmers/Fahrzeuges in eine Klasse entscheidet stets der technische Kommissar bei der Veranstaltung!

Quads ohne Verbrennungsmotor (Elektromotor) werden, je nach Qualifikation des Fahrers, vor dem ersten Rennen von der Jury in die Klasse 2, 3 oder 4 eingestuft. Die Jury behält sich vor, die Einstufung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern.

Doppelnennungen sind pro Teilnehmer und Veranstaltung nur in 2 Klassen möglich.

Fahrer, die sich in der Klasse 4 eingeschrieben haben, können sich zusätzlich nur in der Klasse 3 einschreiben.

In den Klassen 5 und 6 sind Doppelnennungen nicht möglich!

„Zulassungsfähige Quads“ sind ausschließlich Großserien-Fahrzeuge!

Es gelten in Klasse 2 minimale Gewichte (Fahrzeug ohne Fahrer, betankt) für das Fahrzeug: 185 kg.

Die Aufladung von Motoren ist verboten. Befinden sich Einrichtungen zur Aufladung am Fahrzeug, so sind diese vor der Vorführung bei der Technischen Abnahme zu demontieren.

Die Quads in Klasse 5 dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten!

Die Quads in Klasse 6a dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nicht überschreiten!

Es werden dauerhaft und vollständig Geschwindigkeits-Überprüfungen durchgeführt.

Bei erstmaliger Überschreitung der Maximal-Geschwindigkeit in einem Rennlauf von bis zu 2 km/h bekommt der betreffende Fahrer einen Punktabzug von 2 Punkten (Beispiel: 5 Punkte ./. 2 Punkte = 3 Punkte; 1 Punkt ./. 2 Punkte = 0 Punkte). Bei erstmaliger Überschreitung der Max.geschwindigkeit von mehr als 2 km/h und bei jeder weiteren Geschwindigkeits-Überschreitung (ohne, dass Toleranzen gewährt werden) an diesem Renntag wird der Fahrer für diesen Rennlauf disqualifiziert.

Jedes Quad muss mindestens 2 deutlich sichtbare Startnummern haben (1 vorn, mind. 1 hinten).

Im Rahmen der Techn. Abnahme wird jedes Quad einer Geräuschkontrolle unterzogen. Der maximal zulässige Geräuschpegel beträgt für alle Klassen 96 dB(A) und  für 4-Takt-Motoren 94 dB(A)unter Anwendung der für Moto-Cross gültigen Messmethode mit festen Drehzahlen (vgl. DMSB-Shorttrack-Reglement, Pkt. 10 Geräuschkontrolle).

Der technische Kommissar ist berechtigt, nach Abschluss einer Veranstaltung Hubraumkontrollen durchzuführen. Die Wahl des oder der zu kontrollierenden Fahrzeuge trifft die Veranstaltungs-Jury (Rennleiter/ Schiedsrichter/ Serienorganisator). Die Wahl kann im Losverfahren erfolgen.

Zu der Kontrolle ist der Motor vom Fahrer oder einer von ihm benannten Person zu öffnen. Benennt der Fahrer niemanden, dann demontiert der Technische Kommissar den Motor.

Wird eine Hubraumüberschreitung festgestellt, so wird der Fahrer für das betreffende Rennen aus der Wertung genommen (disqualifiziert). Er erhält für das Rennen keine Ehrenpreise und keine Meisterschaftspunkte.

Entzieht ein Fahrer – aus welchen Gründen auch immer – sein Fahrzeug der verlangten Hubraumkontrolle durch den techn. Kommissar, so wird dies als Reglementsverstoß mit den o.g. Konsequenzen gewertet.

6. Schiedsgericht und Strafen

Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches aus drei Personen besteht, die namentlich bekannt zu geben sind. Das Schiedsgericht kann aus Rennleiter, Technischem Kommissar und Schiedsrichter der jeweiligen Veranstaltung bestehen. Bei Schiedssprüchen gegen eine erstinstanzliche Entscheidung eines Mitgliedes des Schiedsgerichtes ist dieses bei der Abstimmung des Schiedsgerichtes nicht stimmberechtigt Bei Teamwettbewerben darf der Schiedsrichter nicht den teilnehmenden Clubs angehören. Das Schiedsgericht ist den Teilnehmern in der Veranstaltungsausschreibung namentlich bekannt zu geben. Das Schiedsgericht ist zuständig für die Behandlung von ordnungsgemäß eingelegten Einsprüchen der Teilnehmer. Die Auslegung der Bestimmungen des Bahnsport-Clubsport Reglement ist dem Schiedsgericht vorbehalten. Bezüglich den durchgeführten Rennen und den vorgenommenen Wertungen einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement entscheidet zunächst der Schiedsrichter! Alle weiteren Streitigkeiten (ausgenommen technische Belange) im Zusammenhang mit der Veranstaltung entscheidet zunächst der Rennleiter.

Das Schiedsgericht entscheidet bei Unstimmigkeiten und Streitfragen unabhängig, neutral und nach ausreichender Bewertung der Sachlage. Wertungsstrafen sind Teil der Regelungsbefugnis des Rennleiters und des Schiedsgerichtes. Grundlage sind die Bestimmungen des DMSB für Bahnsport, sie gelten für alle Bahnsport-Clubsport-Veranstaltungen.
Beachte: Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar.


7. Einsprüche

Einsprüche während einer Veranstaltung sind von dem betroffenen Fahrer, bei Minderjährigen, von dessen gesetzlichem  Vertreter,  in  schriftlicher  Form  bis  30  Minuten  nach  dem  offiziellen  Ergebnisaushang  beim Rennleiter oder beim Schiedsgericht zulässig.

Beachte:

Der Einspruch muss klar, eindeutig, lesbar und verständlich formuliert sein:

–  mit der Angabe von Veranstaltungsname/ -titel und -datum,

–  mit der betreffenden Klasse,

–  mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers der den Einspruch einlegt,

–  mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers gegen den sich der Einspruch richtet,

–  mit einer kurzen und präzisen Formulierung des Einspruchs (gegen Was oder Wen?),

–  mit einer kurzen und genauen Beschreibung des Sachverhaltes bzw. des Vorwurfes,

–  und mit den Unterschriften des Fahrers und seines gesetzlichen Vertreters.

Sammeleinsprüche mehrerer Fahrer gemeinsam, oder gegen mehrere Fahrer gleichzeitig, oder gegen einen Fahrer und den Veranstalter gleichzeitig, sind nicht zulässig. Die Gebühr für den Einspruch beträgt 100,00 EUR und ist dem Einspruch beizufügen. Einsprüche ohne beigefügte Gebühr werden vom Schiedsgericht als unzulässig zurückgewiesen.

Bei Einsprüchen gegen die Technik eines Motorrades oder eines Motors, die zur Überprüfung  des  Einspruchs Demontagearbeiten an dem Motorrad oder Motor erforderlich machen, kann vom Schiedsgericht ein zusätzlicher Geldbetrag für die zu erwartenden Demontagekosten festgesetzt werden. Es sollten die Festlegungen des DMSB zur Kostenpauschale angewendet werden. Der vom Schiedsgericht festgesetzte Demontagekostenvorschuss ist innerhalb von 30 min. nach der Bekanntgabe/Mitteilung der Kosten von dem Fahrer, der den Einspruch eingelegt hat, zu zahlen! Wird der Demontagekostenvorschuss nicht innerhalb der vorgegebenen Frist gezahlt, wird der Einspruch zurückgewiesen. Wenn einem Einspruch stattgegeben wird, wird die Einspruchsgebühr zurückgezahlt. Weiterführend greifen die Bestimmungen der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

7a. Strafen

Der Fahrer, gegen den Einspruch eingelegt wurde und der dem Einspruch unterlegen ist, wird aus der Ergebnisliste des Rennens, bei dem der Einspruch eingelegt wurde, gestrichen. Weiterhin wird der Fahrer für die nächsten drei zeitlich folgenden Rennen gesperrt.

8. Durchführung der Wettbewerbe

Fahrer, die im Training nicht mindestens 2 Runden absolvieren, werden aus Sicherheitsgründen nicht zum Wettbewerb zugelassen.

Die Rennen bestehen pro Teilnehmer aus 3 Läufen und 1 A-Finallauf sowie ggf. einem B-Finale oder aus 4 gleichwertigen Punktläufen.

Renndistanzen:

Klassen 1-4: durch den Fahrersprecher rechtzeitig bekanntzugeben (min. 4, max. 6 Runden)

Klassen 5, 6: 4 Runden

Die Startplatz-Wahl im 1. Rennlauf richtet sich nach der Platzierung im Pflichttraining – bei gleichen Platzierungen (durch mehrere Gruppen) entscheidet die bessere Platzierung in der Rennserie. In den folgenden Rennläufen richtet sich die Startplatzwahl nach der Platzierung im vorangegangenen Rennlauf. Bei gleicher Platzierung im vorangegangenen Lauf zählt die bessere aktuelle Platzierung in der Meisterschaft.

Maximale Starterzahl pro Lauf:

Auf Speedwaybahnen: 5

Auf Langbahnen: 6-8 (unter Berücksichtigung der max. Zahl gemäß Streckenabnahmeprotokoll)

Eine Veranstaltung wird dann für die Meisterschaft gewertet, wenn mindestens 50 Prozent der Läufe durchgeführt wurden.

Der vorgegebene Zeitplan des Veranstalters ist von den Teilnehmern selbstständig zu beachten.

9. Tageswertung

Bei den einzelnen Veranstaltungen werden pro Klasse je Lauf Punkte wie folgt vergeben:

Platzierung 1 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.
Punkte 6 5 4 3 2 1 0 0

Aus den so errungenen Punkten wird eine Tageswertung erstellt. Bei Punktgleichheit entscheidet (bei Durchführung in einer Gruppe)  a) die Majorität der Plätze, b) der direkte Vergleich, c) das Ergebnis im letzten Lauf. Bei Durchführung eines Endlaufes (bei zwei oder mehr Gruppen) entscheidet bei Punktgleichheit stets das Ergebnis des Endlaufes.

Die in der Tageswertung auf den Plätzen 1-3 platzierten Fahrer/innen werden mit Pokalen geehrt, weitere Ehren- und Sachpreise können ausgegeben werden.

10. Jahreswertung/Meisterschaft

Pro Veranstaltung werden an die Platzierten je Klasse folgende Punkte vergeben:

Platzierung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Punkte 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1

Der Fahrer, der nach dieser Wertung die meisten Punkte erzielt hat, ist der Klassensieger in der

DMV Quad Challenge 2016 – powered by MEFO Sport –

und wird zusammen mit weiteren Platzierten anlässlich einer noch festzulegenden Siegererehrung geehrt.

Bei Punktegleichheit zählt a) die Majorität der besseren Plätze, b) das bessere Ergebnis bei der letzten Veranstaltung der Serie.

11. Werbung

Jeder Fahrer muss während des ganzen Rennens und bei der Siegerehrung die vom Serienorganisator bzw. vom jeweiligen Veranstalter gestellten Startnummernwesten tragen und muss mindestens zwei Aufkleber der DMV Quad Challenge am Fahrzeug (Quad) gut sichtbar anbringen. Auf jedes Quad müssen zusätzlich, gut sichtbar, 2 DMV Aufkleber platziert werden, die DMV Aufkleber sind Bestandteil der technischen Abnahme.

12. Schlussbestimmungen

Alle in dieser Ausschreibung nicht oder nicht anders geregelten Punkte werden gemäß dem DMSB Reglement für Shorttrack 2016, Quads geregelt (www.clubsport-motorsport.de). Der Serienveranstalter behält sich vor, ggf. ergänzende Bestimmungen zu erlassen.

Dieses Reglement behält bis 31.12.2016 unverändert Gültigkeit, es sei denn der Serienveranstalter sieht sich aus Gründen der Sicherheit veranlasst, vorher Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.

13. Veranstaltungen

Die Termine der DMV Quad Challenge 2016 werden auf der Internetseite bekannt gegeben: www.shorttrack-online.de

Frankfurt/M, im Dezember 2015

Ansprechpartner:

DMV-Sportabteilung

Christian Graumünz, Otto-Fleck-Schneise 12

60528 Frankfurt

Tel. 069-69500211, Fax: 069-69500221

e-mail: graumuenz@dmv-motorsport.de

www.shorttrack-online.de